Grundsätze

Erscheinungsformen der Abhängigkeit
Abhängigkeit ist eine Erkrankung, die sowohl die körperliche und psychische Entwicklung als auch die soziale Integration der Betroffenen schwer beeinträchtigt. Ein entscheidendes Charakteristikum der Abhängigkeit ist der oft starke, gelegentlich übermächtige Wunsch, Drogen, Medikamente, Alkohol oder Tabak zu konsumieren. Weitere Kriterien für die Diagnose einer Abhängigkeit sind eine verminderte Kontrollfähigkeit in Bezug auf die Steuerung des Konsums, ein körperliches Entzugssyndrom, der Nachweis einer Toleranzentwicklung, die fortschreitende Vernachlässigung anderer Interessen zugunsten des Substanzkonsums sowie der anhaltende Substanzkonsum trotz Nachweises schädlicher Folgen.

Komorbidität
Unter Komorbidität versteht man das Zusammentreffen verschiedener Krankheitsbilder bei einem/r Patienten/in. In den letzten Jahren wurde  in der Diagnostik und Therapie psychischer Erkrankungen eine Zunahme komorbider Störungen in den Ländern der westlichen Welt wahrgenommen. So wurden bei immer mehr Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen andere, der Sucht vorausgegangene und fortbestehende psychische Störungen identifiziert.  Der schädliche Gebrauch und die Abhängigkeit von psychotropen Substanzen kann vorbestehende Störungen verstärken oder zusätzliche psychische Probleme verursachen. Häufigste psychische Störungen sind: Emotional instabile Persönlichkeitsstörungen (Impulsiver Typ, Borderlinetyp), Affektive (besonders depressive) Störungen, Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis, Angststörungen, Essstörungen.

Folgen von Abhängigkeit
Die Abhängigkeit geht oft einher mit weit reichenden Folgen. Zu den häufigsten begleitenden Belastungen gehören


Grundregeln
Drogenfreiheit, Gewaltfreiheit sowie sie Verpflichtung zur Mitarbeit sind die Grundregeln der stationären Behandlung.

Behandlungsziele
Die zentralen Ziele der Rehabilitation sind

Individuelle Ziele für Ihre Rehabilitation werden gemeinsam zu Beginn der Behandlung entwickelt.


Behandlungsangebote
Medizinische und psychotherapeutische Behandlung


Indikative Gruppen


Sport- und Freizeitpädagogische Angebote


Angebote zur beruflichen Qualifizierung


Soziale Beratung und Betreuung


StACK-Programm
StACK heißt Stationäres Abstinenztraining für Cannabis-Konsumierende. Das Behandlungsprogramm für Cannabisabhängige wurde von Ulrich Claussen, Diplompsychologe für den Verein bereits 2006 entwickelt und in der Therapeutischen Einrichtung Auf der Lenzwiese seitdem angeboten. Wir bieten jetzt auch hier die StACK-Gruppe an. Sie wird von Ulrich Claussen geleitet.
StACK ist unkompliziert! Die Behandlung nach dem StACK-Programm kann ohne vorherige Entgiftung angetreten werden. Wenn ausschließlich Cannabis geraucht wurde, sind nur sehr milde Entzugserscheinungen zu erwarten.
StACK motiviert! Patientinnen und Patienten aus dem StACK-Programm schließen ihre Behandlung häufiger regulär und häufiger erfolgreich ab als andere.
StACK informiert! In der StACK-Gruppe wird eingehend zu Themen rund um Cannabis informiert. Themen sind beispielsweise: Cannabis und Depression, Cannabis als Medizin, Wirkung von THC im Gehirn.
Sie bestimmen, was läuft! Wir planen gemeinsam mit Ihnen die Themen der StACK-Gruppe. So stellen wir sicher, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden.
StACK wirkt! In Auswertungen der StACK-Gruppe haben wir festgestellt: Die Behandlung vermindert Drogenverlangen, bessert depressive Stimmung und reduziert psychische Belastung deutlich und nachhaltig. Auch die Konzentration verbessert sich durch die Behandlung deutlich.

Behandlungsdauer
Die Dauer der Rehabilitation wird individuell festgelegt und richtet sich nach dem Ausmaß der körperlichen, psychischen und sozialen Folgen der Suchterkrankung. Für eine ausreichend stabilisierende Behandlung inklusive Adaptionsphase ist nach den derzeitigen Vorgaben der Leistungsträger ein Zeitraum von bis zu 40 Wochen  vorgesehen. Bei Wiederholungsbehandlungen ist die Rehabilitationsdauer verkürzt. Die Behandlungsschwerpunkte werden individuell nach umfassender Indikationsstellung festgelegt. Die Adaptionsphase von bis zu 16 Wochen kann in der Einrichtung durchgeführt werden.

Aufnahme
Die Anfrage zur Aufnahme in der Einrichtung kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. Unseren Aufnahmefragebogen finden sie hier. Eine Kostenzusage des zuständigen Leistungsträgers sowie eine ärztliche Bescheinigung, dass die körperliche Entgiftung abgeschlossen oder nicht notwendig ist, sind Voraussetzung für eine Aufnahme. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Aufnahmebüro vergeben Termine zur Aufnahme und sind Ansprechpartner/in für interessierte und vermittelnde Stellen. Interessenten können sich beim Aufnahmebüro über Fragen zum Aufnahmeverfahren und zur Konzeption informieren. Bei Bedarf bieten wir einen Informationsbesuch in der Einrichtung an.

Anerkennungen
Federführender Leistungsträger ist die Deutsche Rentenversicherung Hessen. Das Therapiedorf Villa Lilly wird auch von der Deutschen Rentenversicherung Bund, allen weiteren Rentenversicherungsträgern, der Bundesknappschaft sowie den gesetzlichen Krankenkassen und den Trägern der Sozialhilfe belegt. Die Anerkennung für die Aufnahme von Kindern liegt von Seiten des Landesjugendamtes Hessen, gemäß § 45 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Verbindung mit § 48a SGB VIII vor. Die Schreinerei der Einrichtung ist von der Handwerkskammer Wiesbaden als Lehrbetriebe in die Hand¬werksrolle eingetragen. Die Einrichtung ist vom zuständigen Fachministerium des Landes Hessen im Sinne der §§ 35, 36 ff des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) staatlich anerkannt.

Stand: 03/2021

Inhaltsübersicht