Häufige Fragen
Behandlung
Wie ist die Versorgung mit Medikamenten geregelt?
Medikamente werden nur nach ärztlicher Verordnung vergeben. Das betrifft auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente. Eigene nicht verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. gegen Kopfschmerzen) können nach Absprache mit unseren Ärztinnen eingenommen werden. Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, werden nicht verordnet.
Welche Bereiche werden in der Arbeitstherapie angeboten?
Handwerkliche Arbeiten in Schreinerei, Renovierungs- und Metallwerkstatt und Malerei, Gärtnerei, Kindergarten, Selbstversorgung in der Hauswirtschaft in den Bereichen Küche und Hausreinigung/Wäsche, Unterstützung der Haustechnik in Pflege von Garten und Außenanlagen sowie Verwaltungsarbeiten im Patientenbüro.
Was passiert bei einem Rückfall?
Sollte es während der Therapie zu einem Rückfall kommen, wird im Einzelfall entschieden, ob die Behandlung fortgesetzt werden kann. Es liegt ein Manual zum Umgang mit Rückfällen vor.
Rahmenbedingungen
Welche grundlegenden Regeln sind zu beachten?
Der Verzicht auf Alkohol, Drogen und Glücksspiel während der Rehabilitation ist ebenso grundlegend wie der Verzicht auf Gewalt als Konfliktlösungsstrategie. Verpflichtend ist zudem die Mitwirkung an den Rehabilitationsangeboten der Einrichtung.
Ist die Einrichtung nach §§ 35/36 BtMG anerkannt?
Die Anerkennung nach §§ 35/36 BtMG wurde durch das zuständige hessische Ministerium erteilt.
Wie sind meine persönlichen Daten geschützt?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis werden keine persönlichen Daten weiter gegeben.
Wie alt sind die Patientinnen und Patienten?
Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren. Eine obere Altersbegrenzung gibt es nicht. Im Durchschnitt sind die Patienten/innen 32 Jahre alt.
Können während der Rehabilitation gemeinnützige Arbeitsstunden abgeleistet werden?
Nein.
Wo darf in der Einrichtung geraucht werden?
Die Einrichtung ist rauchfrei, das heißt, in den Gebäuden darf nicht geraucht werden. Auf dem Gelände der Einrichtung gibt es ausgewiesene Raucherbereiche.
Kontakte und Aktivitäten
Wann können Patientinnen / Patienten Besuch empfangen?
Besuch können Sie nach zwei bzw. vier Wochen (je nach Behandlungsfortschritt) empfangen. Im Einzelfall auch früher. Dies müssen Sie mit Ihren Bezugstherapeuten/innen absprechen.
Ab wann sind Ausgänge möglich?
Die Ausgangsregel wird individuell besprochen. In der Regel sind Ausgänge nach dem ersten Therapieplanungsgespräch (4-Wochengespräch) möglich. Der erste Ausgang findet in Begleitung statt. Jeder Ausgang muss beantragt werden.
Tagesausgang
Montag bis Freitag maximal 3 Stunden, außerhalb der Therapiezeiten. Anträge sollen bis spätestens 13:00 Uhr am Ausgangstag vorliegen.
Wochenendausgang
Der erste Wochenendausgang ohne Begleitung kann nach Ablauf der fünften Behandlungswoche stattfinden. Anträge sollen bis spätestens Do. 13:00 Uhr vorliegen.
Ist der Kontakt zu JVA-Insassen und Drogenkonsumierenden gestattet?
Kontakte zu JVA-Insassen sind nach Absprache möglich. Kontakte zu Drogenkonsumierenden sind nicht erwünscht.
Wie sind Einkaufsmöglichkeiten geregelt?
Im Rahmen von Ausgängen können Einkäufe selbständig gemacht werden. Dringende Einkäufe von Kleidung und Hygieneartikeln können zu Beginn der Behandlung in Begleitung durchgeführt werden.
Kann ich mir von Angehörigen bei Aufnahme Sachen bringen lassen?
Ja. Bitte besprechen Sie die Einzelheiten mit Ihrer Bezugstherapeutin bzw. Ihrem Bezugstherapeuten.
Multimedia
Die Regelung der Nutzung von Handys und Multimedia-Geräten wie Smartphones, Laptop, Tablet, Fernseher und Spielkonsolen ist Bestandteil der Therapie. Ziel der Behandlung im Therapiedorf Villa Lilly ist die Auseinandersetzung mit der individuellen Suchtproblematik und die Konzentration auf die vereinbarten Behandlungsziele zur Überwindung der suchtspezifischen Probleme. Zur Unterstützung dieses Prozesses sollen schädigende und ablenkende Außenkontakte, wie z.B. die permanente Präsenz über Handys, vermieden werden.
Handys und Multimedia-Geräte können ausschließlich auf den Patientenzimmern (Wohngruppen) benutzt werden. Nicht erlaubt ist die Nutzung von Handys und Multimedia-Geräten in den Gemeinschaftsräumen der Behandlungshäuser.
Insbesondere während der Gruppenzeiten, Einzelgespräche, Arbeitstherapie, Essenszeiten sowie während der Nachtruhe (23:00 Uhr bis 07:00 Uhr) ist die Nutzung von Handys und Multimedia-Geräten untersagt.
Das Tragen von Kopfhörern ist aus Sicherheitsgründen auf dem Gelände des Therapiedorfes nicht erlaubt.
Nicht erlaubt sind drogen- und kriminalitätsbezogene Kontakte.
Nutzen Patienten/innen Handys und Multimedia-Geräte unerlaubterweise (Verstoss gegen die oben aufgeführten Regelungen) werden diese für 2 - 4 Wochen eingezogen und es erfolgt eine Verwarnung.
Zuwiderhandlungen gegen diese Vereinbarung können zu einer vorzeitigen Beendigung der Behandlung führen.
Finanzielles
Kaution
Alle Patientinnen und Patienten sind gehalten, innerhalb einer Woche nach Aufnahme 50,00 EUR Kaution auf ihr Depotkonto einzuzahlen. Dieser Betrag ist gedacht zur Bezahlung von Rezeptgebühren, sowie als Kaution für das von Ihnen genutzte Zimmer. Die Kaution wird nach Abschluss aller Abrechnungen selbstverständlich per Überweisung nach 1-2 Wochen an Sie zurück erstattet.
Wie bin ich während der Behandlung finanziell abgesichert?
Wir empfehlen dringend, mindestens vier Wochen vor der Aufnahme die entsprechenden Anträge auf Übergangsgeld, Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt zu stellen. Bei der Antragsstellung werden Sie von Ihrer Suchtberatung unterstützt. Sie sollten mindestens vier Wochen vor der Rehabilitation Ihren Krankenversicherungsschutz klären.
Wie ist der Umgang mit Geld geregelt?
Es wird großer Wert auf Eigenverantwortung gelegt, Patienten/innen sollen den Umgang mit Geld von Beginn der Rehabilitation selbst lernen. Eigengeld kann in unserem Tresor hinterlegt werden.
Gibt es eine Kostenerstattung für Fahrten zur Praktikumstelle?
Fahrkosten für notwendige Fahrten im Rahmen eines Praktikums können von der Deutschen Rentenversicherung Hessen übernommen werden. Es werden Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel, 2. Klasse unter Beachtung der günstigsten Tarife übernommen.
Stand: 07/2023